• Neuregelung ab 01.01.2017: (siehe auch Downloads / Formulare)

     

 

  • als Anlage:

    • persönlicher Schiessnachweis

      • zum Selbstausdruck

        • Ablage im Ordner Schützenhaus

           

  • es ist für jede Waffe ein eigener Nachweis zu führen

    • z.B.   KK-Gewehr,   GK-Pistole,   GK-Revolver,   SpoPi,   ect. ……

       

  • am Jahresende Vorlage beim 1.Schützenmeister zur Unterschrift

    • Original für den Schützen 

    • Kopie für Verein

      • verbleibt im Ordner Schützenhaus

  • Der Schiessnachweis gilt als:

  1. Nachweis der Sportschützeneigenschaften

    • als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe

      • §14 Abs.2 Nr.1 und §8 WaffG

    • Schiessnachweis nach Erwerb einer Waffe

      • §4 Abs.4 WaffG

         

  1. Schiessnachweis als Vereinsschiesskladde

    1. §14 Abs. 2 Nr. 1 und 8 WaffG

  1. Nachweis zur Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft der

    • königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Zwiesel von 1421


 

  • Zur Info:          § 14 Abs. 2 N14 Abs. 2 Nr. 1 und § 8 WaffG

  • es müssen 12 Einheiten (Serien lt. SPO) verteilt über 12 Monate mit einer erlaubnispflichtigen Waffe nachgewiesen werden.

     

  • sollte eine längere Unterbrechung bedingt durch Krankheit usw. vorliegen ist dieses zu begründen.

    • es müssen dann 18 Einheiten pro Jahr nachgewiesen werden

       

  • der Schütze hat sich vor Schiessbeginn im Schiessnachweis einzutragen

     

  • Abgabe der Scheiben für die Einheit (Serie lt SPO) beim zuständigen Schiessleiter

    • vor Schießbeginn zur Kennzeichnung - Name, Datum

    • nach dem Schießen zur Ergebnisauswertung

    • die Scheiben verbleiben im Schützenhaus

       

  • Ergebniseintrag im Schiessnachweis (bei GK/SP: Präzision/Duell=gesamt)

    • die Einträge werden wahrheitsgemäß gemacht.

       

  • der unterzeichnende Schiessleiter bestätigt

    • den Ergebniseintrag

      • Bestätigung erfolgt  nur am Tag des Trainings bzw. Wettkampfs

    • dass nach den jeweiligen Regeln der Sportordnung geschossen wurde.

       

    • Ergebniseinträge RWK bestätigt

      • der Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft

 

  • Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 14 WaffG:

  • Das Bedürfnis - bisher Erwerbsvoraussetzung - wird zur Umgangsvoraussetzung, d.h.

    • wer den Schießsport aufgibt, muss seine Waffen abgeben oder unbrauchbar machen

  • der Sportschütze betreibt seit mindestens 12 Monate regelmäßig den Schießsport,

    • bevor er eine eigene erlaubnispflichtige Waffe erwerben darf.

  • 2.1 Definition „mindestens seit 12 Monaten“

  • Innerhalb des DSB/BSSB gilt:

    • mittelbares Mitglied und Verein sind seit mind. 12 Monaten Mitglied im BSSB

  • 2.2 Definition „regelmäßig“

  • Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen, d.h.

    • neben den Trainingseinheiten gem. Sportordnung zählt dazu

    • auch vordergründlich die Teilnahme an Wettkämpfen  

      • und die Vereinsmeisterschaft

  • Der Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds,

    • das in Kopie dem Antrag beizulegen ist (Kopie der letzten 12 Monaten).

       

  • es müssen 12 Einheiten (Serien lt. SPO) verteilt über 12 Monate mit einer erlaubnispflichtigen Waffe nachgewiesen werden.

    • sollte eine längere Unterbrechung bedingt durch Krankheit usw. vorliegen ist dieses zu begründen. 

    • es müssen dann 18 Einheiten pro Jahr nachgewiesen werden

      • wobei mindestens 12 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

  • Es darf nur nach der zugelassenen Sportordnung des DSB / BSSB geschossen werden.

  • Bedürfnisbescheinigungen für die erste Kurzwaffe darf nur ein anerkannter Schießsportverband ausstellen.

    • dazu muss aber der Verein wieder die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb bescheinigen.

  • Nach §4 Abs.4 WaffG wird das Bedürfnis nach jeweils 3 Jahren von der zuständigen Behörde überprüft.

    • die Aufzeichnungen über die schießsportlichen Tätigkeiten des Waffenbesitzers sind daher jährlich zu erbringen.

    • Der Schütze hat den Nachweis anhand seines Schießbuches selbst zu erbringen.

      • Der Nachweis muss mit den Aufzeichnungen des Vereines übereinstimmen

         

  • Schützen mit erlaubnispflichtiger Waffe, die nicht regelmäßig lt. den gesetzlichen Bestimmungen am Schießbetreib teilnehmen, müssen dem Landratsamt gemeldet werden.


 

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  • ab 2017 ff gilt folgende Neuregelung für die Vereinsmeisterschaft::

  • Teilnahme an der  Vereinsmeisterschaft  =  Bedürfnisnachweis:

  • Ab Januar 2017 kann der Teilnehmer 1 x monatlich nach vorheriger Anmeldung beim Schiessleiter eine Serie schießen.

  • Schießmöglichkeiten jeweils

    • Dienstag und Donnerstag beim Training von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    • oder in Ausnahmefällen bei längerer beruflicher Abwesenheit bzw. Krankheit

      • nach vorheriger Terminvereinbarung 0170 / 355 227 1

 

Der Termin zur Siegerehrung der  Vereinsmeisterschaft  mit Preisverleihung und Grillfest wird gesondert bekanntgegeben.

 

  • Startgebühr pro Disziplin 12,00 €

    • (Bearbeitungsgebühren, Urkunden, Pokale)

    • bar zu zahlen bei Abgabe der 1. Serie im Januar 2017

 

Disziplinen Vereinsmeisterschaft 2017 ff – Serie nach Sportordnung

 

  1. Bogen

  2. Luftpistole                                                  2.10                       40 Schuss 

  3. Luftgewehr                                                 1.10                       40 Schuss

  4. Luftgewehr Auflage (Senioren)             1.11                       10 Schuss

  5. KK-Gewehr                                                  1.40                       40 Schuss

    KK-Gewehr Auflage liegend                  1.41 / 1.80            40 Schuss

  6. Freie Pistole                                               2.20                       40 Schuss

  7. KK-Sportpistole                                        2.40                       15 Schuss Präzision / 15 Schuss Duell

  8. GK-Pistole 9mm                                        2.53                       20 Schuss Präzision / 20 Schuss Duell

    GK-Revolver .357 Mag.                          2.55                      

    GK-Sportrevolver .44 Mag.                      2.58

    GK-Sportpistole .45 ACP                          2.59

  9. Unterhebel C                                              B14                       40 Schuss - 8 Serien zu je 5 Schuss 20 sec.

                                                                          

 

  • es kann mit den eigenen Waffen geschossen werden

    • Munition und Scheiben stellt der Schütze selbst

       

  • bei Bedarf  können

    • Vereinswaffen

      • Bogen,     LP, LG,     KK-Gewehr, FP,     SP, GK-Pistole 9mm

    • die dazugehörige Munition

    • und Scheiben

       

  • unter Bezugnahme auf die Gebührenordnung der kgl. priv. FSG bezogen werden.

 

 

 

 

   
© FSG Zwiesel